Rechtliches

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Diese Bedingungen regeln die Zusammenarbeit zwischen GROWIS und seinen Kunden. Konditionen und Vergütung legen wir im individuellen Angebot fest.

Entwurf. Vor der Veröffentlichung rechtlich prüfen lassen und alle Angaben in [eckigen Klammern] ergänzen. Dieser Hinweis wird über die Einstellungen ausgeblendet.

§ 1 Geltungsbereich

  1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge zwischen Sebastian Vogt, Eduard-Thöny-Str. 12, 86919 Utting, handelnd unter der Bezeichnung „GROWIS“ (nachfolgend „GROWIS“), und seinen Kunden.
  2. Das Angebot von GROWIS richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne von § 14 BGB, also an natürliche oder juristische Personen, die bei Vertragsschluss in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handeln. Dazu gehören auch Freiberufler und Praxen. Verträge mit Verbrauchern schließt GROWIS nicht.
  3. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Bedingungen des Kunden gelten nur, wenn GROWIS ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zustimmt. Dies gilt auch, wenn GROWIS in Kenntnis solcher Bedingungen Leistungen vorbehaltlos erbringt.

§ 2 Vertragsschluss und Vertragsbestandteile

  1. Das Erstgespräch ist kostenlos und unverbindlich. Es begründet keine Verpflichtung für den Kunden oder für GROWIS.
  2. GROWIS unterbreitet dem Kunden ein individuelles Angebot per E-Mail oder als PDF. Darstellungen auf der Website sind kein bindendes Angebot.
  3. Der Vertrag kommt zustande, wenn der Kunde das Angebot digital unterzeichnet oder die im Angebot genannte Setup-Gebühr bezahlt, je nachdem, was zuerst geschieht.
  4. Vertragsbestandteile sind in folgender Rangfolge: (a) das individuelle Angebot einschließlich Leistungsbeschreibung, (b) ein etwaiger Vertrag zur Auftragsverarbeitung, (c) diese AGB. Bei Widersprüchen geht das jeweils vorrangige Dokument vor.

§ 3 Leistungen im Terminservice

  1. GROWIS konzipiert und betreibt Werbekampagnen auf Plattformen wie Meta und Google mit dem Ziel, dem Kunden Termine mit Interessenten zu vermitteln (nachfolgend „Terminservice“).
  2. Zum Terminservice gehören insbesondere: Strategie und Zielgruppenanalyse, Anbindung des Kalenders des Kunden, Erinnerungen an Interessenten vor gebuchten Terminen, laufende Optimierung der Kampagnen, Reporting sowie, soweit vereinbart, die technische Abwicklung bezahlter Ersttermine über einen Zahlungsdienstleister.
  3. Der konkrete Leistungsumfang, die Vergütung sowie Art und Abwicklung der Zahlungen ergeben sich aus dem individuellen Angebot.
  4. GROWIS entscheidet nach eigenem fachlichen Ermessen über Plattformen, Aufteilung des Werbebudgets, Anzeigengestaltung, Zielgruppen und eingesetzte Werkzeuge. GROWIS ist berechtigt, zur Leistungserbringung Erfüllungsgehilfen und Dienstleister einzusetzen.

§ 4 Rechtsnatur, kein Erfolg geschuldet

  1. Der Terminservice ist ein Dienstvertrag. GROWIS schuldet die fachgerechte Durchführung der vereinbarten Leistungen, jedoch keine bestimmte Anzahl an Terminen, Anfragen, Aufträgen oder Umsätzen.
  2. Ob vermittelte Interessenten Verträge mit dem Kunden schließen, liegt außerhalb des Einflussbereichs von GROWIS.
  3. Sagt GROWIS im Angebot eine Garantie zu, handelt es sich um eine freiwillige, zusätzliche Zusage. Voraussetzungen, Umfang und Folgen der Garantie ergeben sich ausschließlich aus dem Angebot. Eine Garantie besteht nur, wenn sie im Angebot ausdrücklich bestätigt ist.

§ 5 Mitwirkungspflichten des Kunden

Der Kunde ist verpflichtet,

  • die für die Leistung erforderlichen Informationen, Inhalte und Freigaben innerhalb der vereinbarten Fristen bereitzustellen,
  • seinen Kalender anzubinden und ausreichend freie Termine vorzuhalten,
  • vermittelte Termine selbst und pünktlich wahrzunehmen,
  • für Interessenten in der im Angebot vereinbarten Zeit erreichbar zu sein,
  • ein Konto bei dem von GROWIS benannten Zahlungsdienstleister einzurichten und aktiv zu halten, soweit bezahlte Ersttermine vereinbart sind,
  • sicherzustellen, dass er an allen übergebenen Inhalten, insbesondere Fotos, Logos und Texten, die erforderlichen Rechte besitzt,
  • sicherzustellen, dass sein beworbenes Angebot rechtmäßig ist und den Richtlinien der genutzten Plattformen entspricht.

Kommt der Kunde seinen Mitwirkungspflichten nicht, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig nach, verlängern sich vereinbarte Fristen angemessen. GROWIS ist in diesem Fall berechtigt, die Leistungen bis zur Nachholung der Mitwirkung zu pausieren. Eine zugesagte Garantie entfällt. Weitergehende Ansprüche von GROWIS bleiben unberührt.

§ 6 Zahlungsabwicklung und Verträge mit Interessenten

  1. Sind bezahlte Ersttermine vereinbart, werden die Zahlungen der Interessenten über einen Zahlungsdienstleister abgewickelt. Für das Konto des Kunden gelten ergänzend die Bedingungen des Zahlungsdienstleisters, die der Kunde bei der Einrichtung akzeptiert.
  2. Vertragspartner der Interessenten ist ausschließlich der Kunde. GROWIS wird nicht Partei der Verträge zwischen Kunde und Interessent und schuldet gegenüber Interessenten keine Leistung.
  3. Der Kunde ist für die ordnungsgemäße Erbringung seiner Leistungen gegenüber Interessenten, für Rechnungen, Steuern und die Einhaltung der für ihn geltenden gesetzlichen Pflichten selbst verantwortlich.

§ 7 Rechte an Kampagnen und Arbeitsergebnissen

  1. Alle im Rahmen des Terminservice von GROWIS erstellten oder eingesetzten Arbeitsergebnisse verbleiben bei GROWIS. Dazu gehören insbesondere Werbekonten, Kampagnen, Anzeigen, Texte, Grafiken, Videos, Landingpages, Formulare, Pixel, Zielgruppen, Daten aus Kampagnen, Automatisierungen und Vorlagen.
  2. Der Kunde erhält kein Eigentum und keine Nutzungsrechte an diesen Arbeitsergebnissen, auch nicht nach Vertragsende. Ein Anspruch auf Herausgabe besteht nicht.
  3. Die vom Kunden übergebenen Inhalte bleiben sein Eigentum. Der Kunde räumt GROWIS für die Dauer des Vertrags das einfache Recht ein, diese Inhalte für die vereinbarten Leistungen zu nutzen, zu bearbeiten und auf den Plattformen zu veröffentlichen.
  4. Das Know-how, die Methoden und das System von GROWIS sind Geschäftsgeheimnisse von GROWIS.

§ 8 Übernahme

  1. Eine Übertragung von Werbekonten, Kampagnen, Landingpages oder anderen Arbeitsergebnissen auf den Kunden („Übernahme“) ist nur auf Grundlage einer gesonderten Vereinbarung gegen eine eigene Vergütung möglich.
  2. Ein Anspruch des Kunden auf Abschluss einer solchen Vereinbarung besteht nicht. Umfang, Vergütung und Ablauf einer Übernahme werden im Einzelfall festgelegt.

§ 9 Werbeplattformen

  1. Die Plattformen entscheiden eigenständig über Freigabe, Ausspielung, Einschränkung und Sperrung von Anzeigen und Konten und können ihre Richtlinien jederzeit ändern. Darauf hat GROWIS keinen Einfluss.
  2. Verzögerungen oder Einschränkungen, die auf Entscheidungen der Plattformen beruhen, hat GROWIS nicht zu vertreten. GROWIS wird sich in solchen Fällen im Rahmen des Zumutbaren um eine Lösung bemühen.

§ 10 Vergütung und Zahlung

  1. Art, Höhe und Fälligkeit der Vergütung sowie die Abwicklung des Werbebudgets ergeben sich aus dem individuellen Angebot. Alle Beträge verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.
  2. Gerät der Kunde in Zahlungsverzug, ist GROWIS berechtigt, die Leistungen nach vorheriger Ankündigung in Textform bis zum vollständigen Ausgleich zu pausieren. Die Vergütungspflicht bleibt davon unberührt. Es gelten die gesetzlichen Verzugszinsen und die Verzugspauschale nach § 288 BGB.
  3. Der Kunde kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen.

§ 11 Laufzeit und Kündigung

  1. Laufzeit, Mindestlaufzeit und Verlängerung des Vertrags ergeben sich aus dem individuellen Angebot.
  2. Kündigungen bedürfen der Textform (z. B. E-Mail).
  3. Das Recht beider Seiten zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund für GROWIS liegt insbesondere vor, wenn der Kunde mit Zahlungen von mehr als zwei Wochen in Verzug ist, wiederholt gegen Mitwirkungspflichten verstößt oder sein Angebot gegen Gesetze oder Plattformrichtlinien verstößt.
  4. Mit Vertragsende stellt GROWIS die Kampagnen ein. Die Rechte an den Arbeitsergebnissen richten sich nach den Abschnitten „Rechte an Kampagnen und Arbeitsergebnissen“ und „Übernahme“.

§ 12 Exklusivität

GROWIS ist grundsätzlich berechtigt, auch für andere Unternehmen derselben Branche oder Region tätig zu sein. Eine Exklusivität für eine Region oder Branche besteht nur, wenn sie im Angebot ausdrücklich vereinbart ist.

§ 13 Verantwortung für Inhalte und Freistellung

Der Kunde stellt GROWIS von Ansprüchen Dritter frei, die darauf beruhen, dass vom Kunden übergebene Inhalte oder sein beworbenes Angebot Rechte Dritter, Gesetze oder Plattformrichtlinien verletzen. Die Freistellung umfasst auch die angemessenen Kosten der Rechtsverteidigung.

§ 14 Haftung

  1. GROWIS haftet unbeschränkt für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit, für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, nach dem Produkthaftungsgesetz sowie im Umfang einer übernommenen Garantie.
  2. Bei leicht fahrlässiger Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht ist die Haftung auf den vertragstypischen, bei Vertragsschluss vorhersehbaren Schaden begrenzt. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf.
  3. Im Übrigen ist die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen.
  4. Die vorstehenden Beschränkungen gelten auch zugunsten der Erfüllungsgehilfen von GROWIS.

§ 15 Datenschutz und Auftragsverarbeitung

Soweit GROWIS im Rahmen des Terminservice personenbezogene Daten von Interessenten im Auftrag des Kunden verarbeitet, schließen die Parteien einen Vertrag zur Auftragsverarbeitung nach Art. 28 DSGVO. Im Übrigen gilt die Datenschutzerklärung von GROWIS.

§ 16 Vertraulichkeit

  1. Die Parteien behandeln alle vertraulichen Informationen der jeweils anderen Partei, die ihnen im Rahmen der Zusammenarbeit bekannt werden, vertraulich und nutzen sie nur für die Zwecke dieses Vertrags.
  2. Vertraulich sind insbesondere das Angebot, die Konditionen, die Vergütungs- und Abrechnungsmodelle, die Kampagnenstrukturen sowie das Know-how und die Methoden von GROWIS.
  3. Die Pflicht zur Vertraulichkeit gilt über das Vertragsende hinaus fort.

§ 17 Abwerbeverbot

Der Kunde verpflichtet sich, während der Vertragslaufzeit und für zwölf Monate nach deren Ende keine Mitarbeiter, freien Mitarbeiter oder Partner von GROWIS, die an der Leistungserbringung für ihn beteiligt waren, aktiv abzuwerben oder unmittelbar zu beauftragen.

§ 18 Kommunikation

Die Parteien kommunizieren vorrangig per E-Mail und über die vereinbarten Messenger-Dienste. Erklärungen, für die diese AGB die Textform vorsehen, können auch auf diesem Weg abgegeben werden.

§ 19 Schlussbestimmungen

  1. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
  2. Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag Frankfurt am Main.
  3. Änderungen und Ergänzungen des Vertrags bedürfen der Textform.
  4. Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.